Keine KfW-Fördermittel für den Einbuchschutz (455-E) in 2023
In 2023 können keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) gestellt werden. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen für 2023 nicht zur Verfügung.
Alternativ bietet die KfW den Kredit zu Altersgerecht Umbauen (159) an, um sich vor Einbruch zu schützen.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen, wird die bewilligte Summe ausgezahlt.