Kein KfW-Zuschuss in 2023 für 455-E

Keine KfW-Fördermittel für den Einbuchschutz (455-E) in 2023

In 2023 können keine Anträge mehr zum Investitions­zuschuss Einbruch­schutz (455-E) gestellt werden. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB). Förder­mittel stehen für 2023 nicht zur Verfügung.

Alternativ bietet die KfW den Kredit zu Altersgerecht Umbauen (159) an, um sich vor Einbruch zu schützen.

Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:

Haben Sie schon eine Zusage/Antrags­be­stäti­gung er­halten? Dann ist Ihr Zu­schuss für Sie reser­viert. Sobald Sie die Ein­haltung der Förder­voraus­setzungen nach­weisen, wird die bewilligte Summe ausgezahlt.