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Betriebsmittel und Kundendaten erfordern besonderen Schutz
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Wach- und Sicherheitsunternehmen unterstützen dabei, Einbrüche und deren Folgeschäden zu verhindern
Freiberufler, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie sonstige Gewerbetreibende stehen vor der Herausforderung, dass sich ihre Geschäftsräume häufig im gleichen Gebäude wie ihre Wohnräume befinden. Betriebsmittel und Kundendaten erfordern immer besonderen Schutz. Es lohnt es sich daher, Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die bestehende mechanische und elektronische Einbruchschutzmaßnahmen sinnvoll ergänzen können.
Alarmanlagen sind in vielen unterschiedlichen Ausführungen auf dem Markt
Ein Baustein für das Sicherheitskonzept für Kleingewerbetreibende sind Alarmanlagen, die es in unterschiedlichen Ausführungen gibt. Für Privat- und Geschäftsräume kann es sinnvoll sein, eine Gefahrenwarnanlage zu installieren, die auch mit einem Wach- und Sicherheitsunternehmen verbunden sein kann. Wenn eine Versicherung involviert ist, besteht sie in der Regel auf einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage. Dabei besteht die Möglichkeit, einen abschreckenden Alarm mit Licht- und/oder akustischen Alarmsignalen im Wohnteil des Gebäudes zu kombinieren oder auf einen stillen Alarm zu setzen, der an eine Notruf- und Service-Leitstelle weitergeleitet wird. Wichtig ist in allen Fällen die Festlegung eines eindeutigen Meldekonzeptes, evtl. gemeinsam mit der Versicherung.
Schutzmaßnahmen sind auch für Kundendaten erforderlich
Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ gibt zu bedenken: „Bei einem Einbruch in Gewerberäume geht der Schaden meist über emotionale und sachbezogene Werte hinaus. Wenn Betriebsmittel oder Kundendaten gestohlen werden, hat dies Umsatzeinbußen und einen Vertrauensverlust beim Kunden zur Folge, die durch eine Neuanschaffung der gestohlenen Werte nicht ersetzt werden können.“
Rieche weist damit auch auf einen Aspekt des Datenschutzes hin, der häufig vernachlässigt wird: Schutzmaßnahmen für Kundendaten sollten sich nicht nur auf elektronische Sicherung, wie zum Beispiel Passwortschutz, beschränken. Auch der physische Schutz der Datenträger und -anlagen liegt in der Verantwortung des Kleinunternehmens.
In Einzelfällen, bei besonderer Gefährdung von Daten und Betriebsmitteln oder bei längerer Abwesenheit, kann auch ein Objektschutz sinnvoll sein.
(Quelle: „Nicht bei mir“ – Initiative für aktiven Einbruchschutz, www.nicht-bei-mir.de)